Antrag auf Auszeiten in angemessenem Umfang für die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen

Anträge auf Auszeiten in angemessenem Umfang können gestellt werden:

  • für die Betreuung von Kindern, für die nach den gesetzlichen Regelungen von den Studentinnen und Studenten Elternzeit beansprucht werden kann sowie

  • für die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes

Allgemein gilt:

Die Anträge werden vom Prüfungsausschuss im angemessenem Umfang genehmigt.

Für die Antragsstellung sind zusätzlich zum schriftlichen Antrag  folgende Dokumente einzureichen:

  • Nachweis oder Bescheinigung über den/die zu betreuende Person/en

  • Ggf. ärztliche Bescheinigungen