Antrag auf Auszeiten in angemessenem Umfang für die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen
Anträge auf Auszeiten in angemessenem Umfang können gestellt werden:
für die Betreuung von Kindern, für die nach den gesetzlichen Regelungen von den Studentinnen und Studenten Elternzeit beansprucht werden kann sowie
für die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
Allgemein gilt:
Die Anträge werden vom Prüfungsausschuss im angemessenem Umfang genehmigt.
Für die Antragsstellung sind zusätzlich zum schriftlichen Antrag folgende Dokumente einzureichen:
Nachweis oder Bescheinigung über den/die zu betreuende Person/en
Ggf. ärztliche Bescheinigungen