Antrag auf Erlass der Ergänzungspflicht (EPF) im Master of Business Engineering (MBE)

Wenn Sie MBE-Studierende*r sind und einen Antrag auf Erlass der Ergänzungspflicht (EPF) stellen möchten, benötigen Sie eine mindestens eine einjährige, studiumsrelevante Berufserfahrung, die zeitlich nach dem Abschluss des Bachelorstudiums liegen muss.

Für die Antragsstellung sind zusätzlich zum schriftlichen Antrag folgende Dokumente einzureichen:

  • Tabellarische Auflistung der absolvierten, studiumsrelevanten Berufserfahrung mit Zeitraum und den getätigten Aufgaben

  • Geeignete Nachweise