Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung


Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Studienzeitverkürzung. Auch laut Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule (RSPO) besteht kein Anspruch auf Sonderregelungen bezüglich eines zeitlich variablen Studiums. Die Regelstudienzeit beträgt für Bachelor-Studiengänge 3 Jahre und für Master-Studiengänge 2 Jahre.


Wenn Sie vor Ablauf der Regelstudienzeit in die Abschlussprüfung möchten, kann dies nur mit einem triftigen Grund erfolgen und muss beim Prüfungsausschuss (PAS) ca. 4 Wochen vor dem gewünschten AP-Termin beantragt werden. Bedenken Sie bitte, dass ein positiver Bescheid durch den PAS für eine Studienzeitverkürzung nicht garantiert ist. Jobangebote, Betriebsurlaub, Nicht-Anwesenheiten o.ä. sind keine triftigen Gründe.


Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur gestellt werden, wenn:


Darüber hinaus muss der Antragsteller seine überdurchschnittliche Leistung in Theorie und Praxis erläutern und belegen.


Folgende Unterlagen sind per E-Mail an pas@steinbeis-smt.com einzureichen:

  • Antrag an den PAS im PDF-Format (inkl. Adressat, Absender, Datum, digitaler Unterschrift) mit einer triftigen, plausiblen, ausformulierten Begründung

  • Zeitstrahl der verdeutlicht, wann Sie die erforderliche Zeit / den Workload für Ihr Studium erbracht haben. Die Vorlage für den Zeitstrahl finden Sie hier und im Downloadbereich.