Einsicht in einen Leistungsnachweis

Ziel der Einsicht

Die Prüfungseinsicht dient dem Zweck, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Bewertung ihrer Prüfungsleistung einschließlich etwaiger Gutachten und Prüfungsprotokolle einzusehen und auf Fehler zu überprüfen.
Darüber hinaus kann die Prüfungseinsicht Studierende dabei unterstützen, Kenntnis über die eigenen Fehler und Wissenslücken zu erlangen und aus diesen zu lernen.
Diskussionen hinsichtlich der erfolgten Bewertung sowie umfassende Erläuterungen zum Verständnis einer eventuell zur Verfügung gestellten Musterlösung sind keine Ziele.

Ablauf der Einsicht

  • Die Dauer der Einsicht beträgt 30 Min. pro Leistungsnachweis.

  • Die Einsicht wird durch eine*n Mitarbeitende*n der SMT durchgeführt und findet nicht mit der prüfenden Lehrkraft statt.

  • Die durchführende Person ist lediglich für formelle Fragen zuständig, nicht für inhaltliche.

Vorbereitung für die Einsichtnahme

Vorbereitung:

  • Anmeldungen für die Einsicht der Leistungsnachweise sind über unsere Buchungsplattform anzufragen.

  • Bis spätestens einen Tag vor der Einsicht benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen für die online-Durchführung.

    • Das Formular finden Sie hier und im Downloadbereich.

    • Bitte laden Sie die unterzeichnete Einverständniserklärung i m EIS unter Upload: "Sonstige / Others" mit der Bezeichnung: JJMMTT_ModulNr_Nachname_Vorname_E_K_ENV hoch.

      • Beispiel: "210328_DS-03_Mustermann_Max_E_K_ENV" (Datum ist der Tag der Einsicht)

      • Im Beispiel steht das "K" vor "ENV" für Klausur. Bitte beachten Sie, je nach Art des Leistungsnachweises, die richtige Abkürzung zu verwenden. Also "K" für Klausur, "C" für Case, "TA" für Transferarbeit.

Für die Online-Einsicht in einen Leistungsnachweis gilt:

  • Die Studierenden müssen sich mithilfe des Studierendenausweises oder eines amtlichen Ausweisdokuments identifizieren können.

  • Während der Einsicht, die einzeln stattfindet, ist die Benutzung von Smartphones/Kameras nicht erlaubt.

  • Es dürfen keine Kopien bzw. elektronische Mitschnitte erstellt werden.

  • Während der gesamten Zeit der Einsichtnahme müssen Kamera und Mikrofon des Studierenden eingeschaltet bleiben.

  • Es ist erlaubt, Anmerkungen für das Protokoll zu machen.

  • Fachliche Fragen können nicht beantwortet werden.

Im Anschluss an die Einsichtnahme:

  • Bitte laden Sie, unabhängig davon, ob Sie Einspruch erheben möchten oder nicht, bis spätestens eine Stunde nach Beendigung der Einsicht das Protokoll unterschrieben im EIS hoch:

    • Upload: "Sonstige/Others" mit der Bezeichnung: JJMMTT_ModulNR_Nachname_Vorname_E_K_PRT

    • Beispiel: "210328_DS-03_Mustermann_Max_E_K_PRT" (Datum ist der Tag der Einsicht)

      • Auch in diesem Beispiel steht das "K" für Klausur. Bitte beachten Sie bei der Benennung die richtige Wahl der Abkürzung der Art des Leistungsnachweises (K, C, TA).


  • Möchten Sie keinen Einspruch erheben, wählen Sie bitte folgende Vorlage und laden diese lediglich unterschrieben hoch.

    • Das Formular "Dokumentation der Einsichtnahme ohne Einspruch" finden Sie hier und im Downloadbereich.


  • Möchten Sie Einspruch erheben, wählen Sie bitte die passende Vorlage, tragen Ihre Anmerkungen ein, unterschreiben diese und laden es hoch.

  • Im Fall, dass Sie im Protokoll Einspruch gegen die Benotung erheben, leiten wir es an die prüfende Lehrkraft mit Bitte um Stellungnahme weiter. Ihr Einspruch wird überprüft und Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zurück.

  • Ein Einspruch kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Note und ihrer Begründung in schriftlicher Form erhoben werden, d ieser ist an die Studienadministration zu richten.


Der Einspruch ist in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) geregelt.