Wiederholen oder Nachholen eines Leistungsnachweis

Wurde ein Leistungsnachweis nicht bestanden oder konnte an einem regulären Leistungsnachweis beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht teilgenommen werden, kann er wiederholt/nachgeholt werden.

  • Die formalen Regeln zur Wiederholung eines Leistungsnachweises sind in der RSPO geregelt.

  • Zur Erbringung des Leistungsnachweises setzt SMT einen Termin fest.

  • Der Leistungsnachweis kann an unseren Lernorten, im Verwaltungsgebäude der SMT Filderstadt oder online stattfinden. Dies wird von der SMT festgelegt.

  • Entstehende Aufwendungen für individuelle Wiederholungsprüfungen werden je Prüfung € 120,00 (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.

Max. Anzahl an Versuchen → nicht bestanden:

Wird eine Prüfung innerhalb der zulässigen Anzahl an Versuchen nicht bestanden, ist auf schriftlichen Antrag (mit Begründung) an den Prüfungsausschuss (PAS) eine Härtefallprüfung möglich (s. RSPO)

  • Eine positive Entscheidung des PAS ist nicht garantiert.

  • Ein Härtefallantrag kann nur einmal gestellt werden.