Geheimhaltung

Grundsätzlich werden alle erstellten wissenschaftlichen Arbeiten unter Verschluss gehalten. Gemäß Rahmenprüfungsordnung (RPO) § 9 Absatz 5 muss die Einstufung der Thesis als vertraulich durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss durch den Projektgeber erfolgen. Mit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06.08.2015 erfolgt die Antragstellung auf Geheimhaltung mit Unterzeichnung des Projektvertrages durch den Projektgeber.

Der Sperrvermerk ist in der Thesis auf der Folgeseite nach der Eigenständigkeitserklärung zu hinterlegen. Der Text für den Sperrvermerk lautet wie folgt:

„Diese wissenschaftliche Arbeit unterliegt der Geheimhaltung. Sie darf nicht ohne Genehmigung des Unternehmens Dritten gezeigt bzw. veröffentlicht werden.“

In den wissenschaftlichen Arbeiten TA, TDRs und der SA muss kein Sperrvermerk eingefügt werden.

Bei vertraulichen Teilen der Thesis ist eine Schwärzung möglich. Dies bedeutet, dass relevante Daten verfälscht oder geschwärzt werden können. Der inhaltliche Zusammenhang muss jedoch in jedem Fall bestehen bleiben und für die Prüfer erkenntlich sein.

Bei Abgabe der Thesis müssen die Originalunterschriften des Studierenden und des Unternehmensbetreuers auf der Seite des Sperrvermerks vorhanden sein. Werden Arbeiten ohne Originalunterschriften eingereicht, so können sie nicht als geheim eingestuft werden.