Verhalten während der Seminarphase

Anwesenheit

In den Seminaren besteht Anwesenheitspflicht, die in der RSPO geregelt ist:

  • Die Anwesenheit wird durch die persönliche Unterschrift auf Anwesenheitslisten dokumentiert und jeden morgen vor Unterrichtsbeginn eingesammelt.

  • Verspätungen und Abwesenheiten werden entsprechend dokumentiert.

  • Die Unterrichtszeiten können dem Seminarplan entnommen werden.

Pünktlichkeit

Pünktlichkeit ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den Lehrkräften, sondern auch der Rücksichtnahme gegenüber den Kommiliton*innen. Die Studierenden werden gebeten, so zeitig zum Unterricht zu erscheinen, dass keine unnötige Unruhe durch wiederholtes Rein- und Rauslaufen entsteht. Dies gilt auch für die Pausen.

Verhalten im Seminar und während Exkursionen

Generell wird von den Studierenden ein adäquates, respektvolles Verhalten im Seminar gegenüber den Kommiliton*innen sowie den Lehrkräften erwartet, so dass die Lernatmosphäre in keiner Weise gestört wird.

Laptops und Handys werden nur im Rahmen des Seminars eingesetzt - für den privaten Gebrauch nutzen Sie bitte die Pausen.

Bei Exkursionen im Rahmen des Studiums und während der Auslandsaufenthalte wird von den Studierenden ein einwandfreies Verhalten erwartet:

  • Es ist zu beachten, dass die Studierenden in solchen Fällen als Vertreter*innen der Hochschule auftreten und es wird vorausgesetzt, dass sie sich als solche verhalten.

  • Exkursionen sind ebenso wie reguläre Seminare Pflichtveranstaltungen.

Bei Abweichungen behält sich die Hochschule den Umständen entsprechende Maßnahmen vor.

Versäumnisse

Versäumnisse und daraus resultierende Nachteile sind die Verantwortung des Studierenden.

Abwesenheit während der Seminarphase

Abwesenheit:

  • Jegliche Abwesenheit ist ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme unter Angabe einer Begründung der SMT, dem Projektbetreuer und dem Unternehmensbetreuer mitzuteilen.

  • Bei vorzeitigem Verlassen des Seminars sollte dies dem Ansprechpartner vor Ort mitgeteilt werden.

Krankheit:

  • Studierende müssen die Seminarbetreuung + CC: Projektbetreuer und Unternehmensbetreuer schriftlich (per Email an smt@scmt.com) vor Seminarbeginn über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informieren.

  • Ab dem zweiten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Krankheit am Prüfungstag

Bei Krankheit am Prüfungstag sind folgende Dinge zu beachten:

  • Geben Sie SMT vor Beginn der Prüfung Bescheid, dass Sie nicht teilnehmen können (per Telefon und/oder per E-Mail an smt@scmt.com).

  • Legen Sie SMT innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest vor, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden.