Studienzeitverlängerungen

  • Studienzeitverlängerungen, die über den Prüfungsanspruch hinausgehen, erfordern einen begründeten schriftlichen Antrag an den PAS.

    • Der Anspruch zur Leistungserbringung erlischt 24 Monate nach dem Ende der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudiendauer.

  • Der Antrag an den PAS ist mindestens 2 Monate vor dem geplanten voraussichtlichen Abschlussdatum einzureichen.

  • Eine positive Entscheidung des PAS ist nicht garantiert.


Bitte achten Sie auf eine schlüssige Formulierung im Antrag, der zusätzlich zu den generellen Formalien der Anträge an den Prüfungsausschuss, folgende Punkte beinhalten sollte:

  • Machen Sie deutlich, warum Sie eine Verlängerung benötigen.

  • Führen Sie anhand eines Zeitstrahls (zu finden im EIS-Download-Bereich) die voraussichtlichen Abgabetermine für Ihre noch ausstehenden Leistungsnachweise sowie den geplanten Studien-Abschlusstermin auf.

  • Legen Sie geeignete Nachweise bei.

  • Es werden Stellungnahmen der jeweiligen Betreuenden zu Ihrem Antrag benötigt.