Regelstudienzeit; Verlängerung der Studienzeit und Verkürzung

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt und beträgt i.d.R.

  • 36 Monate für Bachelor-Programme und

  • 24 Monate für Master-Programme mit 120 CP und 90 CP (MBA)

  • 15 Monate für Master-Programme mit 60 CP (MBA, MBE, Executive Track)

Verlängerung der Studienzeit

Eine Verlängerung über die vorgesehene Regelstudienzeit hinaus ist auf Antrag möglich - jedoch nur bis zum Erreichen der maximal zulässigen Studienzeit.
Die maximal zulässige Studienzeit bzw. der Prüfungsanspruch ist je Studienprogramm spezifisch in der SPO geregelt und ergibt sich i.d.R. aus der Regelstudienzeit + 24 Monate.

Anträge auf Verlängerung sind spätestens einen Monat vor Ablauf der Studienzeit bzw. laufenden Immatrikulationszeit zu stellen.
Die Verlängerungen kann für eine Laufzeit von 6 Monaten (ein Semester) beantragt werden.

Der Antrag zur Verlängerung der Studienzeit hat an die SMT unter folgenden zwingenden Voraussetzungen zu erfolgen:

  • Benennung eines nachvollziehbaren Grundes

  • Angabe eines realistischen Zeitplans (vorherige Absprache mit der Hochschulbetreuung wird vorausgesetzt)

Antrag

Der Antrag ist schriftlich per Mail an smt@steinbeis-smt.com zu stellen.
Der Antrag ist im Betreff eindeutig zu kennzeichnen, z.B. "Antrag auf Verlängerung der Studienzeit"

Mustertext für den Antrag (per E-Mail):

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Studienzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Studienzeit um 6 Monate, gemäß meines Prüfungsanspruches nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO).
Grund der Verlängerung: (bitte hier ergänzen)
Mein Zeitplan sieht wie folgt aus: (Fertigstellung Thesis, voraussichtliche Teilnahme Abschlussprüfung)
Mein/e Unternehmens- sowie Hochschulbetreuer/in haben hierzu ihre Zustimmung erteilt und stehen in Cc.

Antrag auf Verlängerung der Studienzeit über den Prüfungsanspruch hinaus

Der Prüfungsanspruch erlischt i.d.R. 24 Monate nach dem Ende der in der jeweiligen SPO festgelegten Regelstudienzeit.
Eine Verlängerung über diesen Zeit hinaus ist nur noch über einen Härtefallantrag möglich.

Verkürzung der Regelstudienzeit

Sollten Sie Ihre Studienleistungen bereits vor dem offiziellen Ende Ihrer Regelstudienzeit erfüllt haben und die Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung an den PAS stellen.